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Beratungsansatz und Leistungsspektrum

MÜLLER-GICK-KRIEGER UND PARTNER ist eine Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Vor über 50 Jahren als reine Steuerkanzlei entstanden, haben wir im Zeitablauf unser Leistungsspektrum stetig entsprechend den Bedürfnissen un­serer Mandanten ausgedehnt.

Betriebswirtschaftliche Gutachten, insbesondere Unternehmensbewertungen, sowie Abschlussprüfungen und andere Vorbehaltsaufgaben führt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS RHEIN-EMSCHER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT (vormals: RHEIN-EMSCHER Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) durch. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dieselben Gesellschafter wie die Sozietät, die zugleich auch alle Geschäftsführer sind.
Die BRANDENBURGISCHE Revisionsgesellschaft Müller und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 durch Übertragung ihres Vermögens auf die MOORE STEPHENS RHEIN-EMSCHER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT verschmolzen worden. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers (MOORE STEPHENS RHEIN-EMSCHER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT) am 16.09.2010 wirksam. Weiterhin firmiert sie als Zweigniederlassung unter „BRANDENBURGISCHE REVISIONSGESELLSCHAFT“. Die bisherigen Ansprechpartner und das bisherige Leistungsspektrum in Potsdam bleiben selbstverständlich erhalten.

Um Ihnen jederzeit national und international eine optimale Unterstützung zu bieten, sind wir unabhängiges Mitglied von MOORE STEPHENS International Ltd., London (MSIL). MSIL ist ein Verbund selbständiger Gesellschaften, die weltweit in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung tätig sind. Im Interesse unserer international orientierten Mandanten können wir so auf das Fachwissen von annähernd 21.000 Mitarbeitern und auf 638 Büros in 97 Ländern zurückgreifen. MSIL ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungsorganisationen auf der Welt. In Deutschland ist MOORE STEPHENS an 21 Standorten vertreten.

Wir verstehen uns als Dienstleister und orientieren unser Beratungsangebot an dem Kundennutzen, insbesondere für unsere Hauptzielgruppe, den gehobenen Mittelstand. Aber auch Großunternehmen und vermögende Einzelpersonen nehmen unsere Beratung vollständig oder für definierte Teilgebiete gerne in Anspruch.

Unsere Mandanten wollen nicht einfach nur Steuern sparen, sondern ihren Gewinn „nach Steuern“ maximieren. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat daher bei uns den gleichen Stellenwert wie die Steuerberatung, und unternehmerisches Denken ist bei uns Voraussetzung für einen Aufstieg zum Partner oder auf die Ebene direkt unterhalb der Partner. Die Rechtsberatung ist erforderlich, um gefundene Konzepte in geeignete Formen zu gießen, hierbei Kosten und Risiken zu minimieren, sowie - wo erforderlich - Beistand in Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung oder Dritten zu leisten.

Unsere Mandanten kommen zu uns, weil sie ein Problem nicht allein lösen oder abschließend beurteilen können. Fachkompetenz ist für uns folglich oberstes Gebot. Alle Partner und der überwiegende Teil der Mitarbeiter haben daher nicht nur ein Hochschulstudium absolviert, sondern noch mindestens ein Berufsexamen abgelegt, viele sogar zwei oder drei Berufsexamina. Unsere Fachkompetenz wird auch von dritter Seite anerkannt. So führt uns FOCUS Money in seinen bisher durchgeführten Erhebungen zur Qualität von Steuerberatern jeweils in der Kategorie "Großkanzleien" als Empfehlung (Steuerberaterkompetenztest). Darüber hinaus sind mehrere Mitglieder unserer Kanzlei als Prüfer bei der Abnahme von Berufexamina tätig und wir zählen laut REVIER MANAGER zu den fünf bedeutendsten Wirtschaftsprüfer-/Steuerberater-Sozietäten im Revier. Außerdem veröffentlichen Mitglieder unserer Sozietät fortlaufend in angesehenen Fachzeitschriften (Veröffentlichungen) und sind zwei Mitglieder im Autoren-Team des juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht, eines mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragenen Datenbankdienstes.

Mit Veröffentlichungen zu rechtlichen und steuerlichen Vertragsgestaltungen halten wir uns allerdings zurück, damit von uns erkannte Lücken der deutschen Steuergesetzgebung nicht zum Nachteil unserer Mandanten geschlossen werden und Verhandlungspartner nicht vorab erfahren, welche Vertragsgestaltungen aus welchem Grunde für unsere Mandanten besonders günstig sind.

Gute Beratung setzt auch Wissen um die Denkweise des Mandanten und eine Vertrauensbeziehung zwischen Mandant und Berater voraus. Aus diesem Grunde ist jeder Mandat in unserem Hause bei einer, bei größeren Mandanten bei zwei Personen angesiedelt, die nicht nur das Alltags-Geschäft dieses Mandanten verantwortlich betreuen, sondern nach innen und außen als Ansprechpartner und Koordinator fungieren, wenn im Einzelfall Spezialisten beigezogen werden müssen. Management-Kapazitäten sind in der heutigen Zeit eine knappe Ressource und Geschwindig­keit kaum weniger wichtig als fachliche Qualitäten. Wir verstehen uns daher bewusst als „One-Stop-Shop“, der alle relevanten Leistungen aus einer Hand anbietet. Dies erspart dem Mandanten sein Problem drei Personen, nämlich dem Rechtanwalt, dem Steuerberater und dem Wirtschaftsprüfer erklären und die Tätigkeiten dieser drei Personen koordinieren zu müssen. Selbst das eine notwendige Gespräch fällt häufig kürzer aus, weil die meisten wesentlichen Umstände uns aus der laufenden Beratung bereits bekannt sind. Die integrale Verknüpfung von Steuer-, Rechts- und betriebswirtschaftlicher Beratung ermöglicht eine Steigerung der Beratungsqualität durch passgenauere Lösungen und mindert die Gefahr von Kommunikationsfehlern zwischen den verschiedenen Beratungsbereichen. Überdies verkürzt der häufig bereits im Kopf des mandatsführenden Partners stattfindende Abgleich der steuer­lichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Nebenbedingungen und Risken die Bearbeitungszeit und minimiert den Abstimmungsbedarf zwischen den Fachberatern. Last not least führt die Bearbeitung aus einer Hand beginnend bei den ersten Überlegungen, über die Vertragsver­handlungen, die Erfüllung öffentlich rechtlicher Erfordernisse, z. B. Eintragung im Handels­register und erst endend mit der Überprüfung des gesamten Vorgangs durch die Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung, zu eindeutigen Verantwortlichkeiten und mini­miert Informationsverluste an Schnittstellen.

Unser Leistungsangebot im Detail: