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Qualitätskontrolle

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind zur Durchführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur externen Qualitätskontrolle („Peer Review“) durch andere externe Wirtschaftsprüfer verpflichtet. Durch das „Peer Review“-Verfahren wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems einer Wirtschaftsprüferpraxis geprüft. Die Prüfung ist darauf ausgerichtet, ein Urteil über die ordnungsmäßige Abwicklung von Prüfungsaufträgen sowie über die Organisation der Praxis abzugeben. An diesem Qualitätskontrollverfahren hat die MOORE STEPHENS RHEIN-EMSCHER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT erfolgreich teilgenommen und über dieses Ergebnis eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer erhalten.